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Online-Shops: Vorsicht bei Angeboten für das Ausland

Dass das "Laissez-faire" im Internet seit einigen Jahren der Vergangenheit angehört und es - gerade im gewerblichen Bereich - eine Vielzahl an Vorgaben, Vorschriften etc. gibt, sollte sich langsam herumgesprochen haben. Auch wenn man sich bei manchen Firmen-Homepages verwundert die Augen reibt...


Dass das "Laissez-faire" im Internet seit einigen Jahren der Vergangenheit angehört und es - gerade im gewerblichen Bereich - eine Vielzahl an Vorgaben, Vorschriften etc. gibt, sollte sich langsam herumgesprochen haben. Auch wenn man sich bei manchen Firmen-Homepages verwundert die Augen reibt. Internet, Preisangabenverordnung, Verpackungsverordnung oder das Widerrufsrecht können gerade bei Online-Shops tückische Stolperfallen sein.

Wussten Sie jedoch auch, dass Sie noch detaillierteren Informationspflichten unterliegen, sofern Sie Ihre Waren/Leistungen im Ausland anbieten? Frankreich fordert u.a. auch Angaben zu Ihrem Provider und die Höhe Ihres Stammkapitals (sofern Sie im Handelsregister eingetragen sind). Die (aus einem Verstoß) folgenden Sanktionen sind bis zu 1 Jahr Haft oder bis zu 75.000 EUR Geldstrafe.

Der internationale Online-Handel ist kompliziert, da man sich als Händler nach unterschiedlichen Rechtsordnungen richten muss. Zwar wird die Verbraucherrechterichtlinie hier in Zukunft etwas Abhilfe verschaffen, aber die Impressumspflichten werden von dieser Richtlinie nicht vereinheitlicht. Auch die unterschiedlichen Sanktionssysteme der Mitgliedstaaten können durch europäisches Recht nicht angeglichen werden.

Quelle: shopbetreiber-blog.de

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