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Neues Urteil: Ein Postfach im Impressum reicht nicht aus

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"Viele Webseitenbetreiber wissen: Ein Impressum ist Pflicht. Viele Fehler passieren aber, wenn es um den genauen Inhalt des Impressums geht. Reicht z.B. die Angabe eines Postfaches aus? Das Landgericht Traunstein hat auf diese Frage eine Antwort geliefert."


Quelle: https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10313-neues-urteil-ein-postfach-im-impressum-reicht-nicht-aus.html

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