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Nachweispflicht für Online-Händler ab 01.01.2014


Ab 01. Januar 2014 haben Online-Händler bei Warenversendungen in das europäische Ausland einen Nachweis zu erbringen, dass die Sendung auch tatsächlich in einen anderen EU-Staat verschickt und dort angekommen ist. Laut Finanzbehören muss dieser Nachweis die Unterschrift des Empfängers oder eines zur Abnahme Beauftragten vorweisen.

Ab 01. Januar 2014 haben Online-Händler bei Warenversendungen in das europäische Ausland einen Nachweis zu erbringen, dass die Sendung auch tatsächlich in einen anderen EU-Staat verschickt und dort angekommen ist. Laut Finanzbehören muss dieser Nachweis die Unterschrift des Empfängers oder eines zur Abnahme Beauftragten vorweisen.

Quelle: heise.de

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