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Markennamen in Google-Schlüsselwörtern

Der Europäische Gerichtshof hat erneut zur Rechtmäßigkeit der sogenannten Google AdWords-Werbung unter Verwendung von fremden Marken als Keywords entschieden.
Die bisherige Entscheidungsgrundlage bleibt bestehen.

Der Europäische Gerichtshof hat erneut zur Rechtmäßigkeit der sogenannten Google AdWords-Werbung unter Verwendung von fremden Marken als Keywords entschieden.
Die bisherige Entscheidungsgrundlage bleibt bestehen.

So:
(Zitatbeginn) ... darf der Inhaber einer bekannten Marke, dass Mitbewerber anhand von dieser Marke entsprechenden Schlüsselwörtern eine Werbung erscheinen lassen, mit der, ohne eine bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke anzubieten, ohne eine Verwässerung oder Verunglimpfung herbeizuführen und ohne im Übrigen die Funktionen der bekannten Marke zu beeinträchtigen, eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen ihres Inhabers vorgeschlagen wird. (Zitatende)

Die anwaltliche Einschätzung sowie das Urteil können Sie hier nachlesen.

Quelle: damm-legal.de

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