"Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. [...] Der Bonner Telekommunikationskonzern hatte im April die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt. [...] Wenn das Urteil vorliege, werde das Unternehmen voraussichtlich Rechtsmittel einlegen."
"Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. [...] Der Bonner Telekommunikationskonzern hatte im April die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt. [...] Wenn das Urteil vorliege, werde das Unternehmen voraussichtlich Rechtsmittel einlegen."
Quelle & weiterlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/DSL-Drossel-Landgericht-Koeln-untersagt-Volumen-Drosselung-der-Telekom-3-Update-2036234.html