Wie die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aktuell über Twitter meldet, erhielt diese heute den Auftrag zur Abmahnung der "öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook". Die Besonderheit besteht darin, dass das Foto von einem Dritten auf die Pinnwand des Auftragstellers gepostet worden ist. Dieser kann nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber des geposteten Fotos ist.
Die Nachrichten, die Zeitungen sind voll davon: ACTA - das "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" spaltet die Meinungen. Doch was ist ACTA?
Im deutschsprachigen Raum häufig auch als "Anti-Piraterie-Abkommen" bezeichnet, soll ACTA Urheberrechtsansprüche im Internet auf internationaler Ebene durchsetzen...
Streitpunkt im Fall vor dem Kammergericht Berlin im Juni 2010 war ein Artikel in der Zeitschrift "Bild der Frau". In diesem Artikel wurde ein Foto von Matthias Reim abgebildet, welcher wiederum eine Fotografie in den Händen gehalten hat. Der Fotograf dieses gehaltenen Bildes klagte darauf hin wegen der rechtswidrigen Nutzung seines Werkes.




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