Beim Thema "Cloud" werben neben Google, Apple, Microsoft, Amazon, die Telekom inzwischen auch zahlreiche kleinere Anbieter um die Gunst der Kunden. Damit kein datenschutz- und steuerrechtlicher Ärger droht, sind einige rechtliche Dinge zu beachten.
Externer Speicherplatz ist nichts Neues. Mails, Musik, Fotos, Terminkalender etc. haben schon lange ihr Zuhause auf externen Servern. Ob bei Google oder Ihrem Webhoster - im Prinzip ist es das Selbe. Die neuen Angebote mit der schönen Bezeichnung "Cloud" gehen jedoch weiter. "Die wichtigen Daten überall online abrufbar", heißt es. Oder sogar die online Datensicherung. Das bedeutet jedoch, dass Sie Ihre Daten in fremde Hände geben. Geschäftskontakte, Adressen, Telefonnummern, Korrespondenz, vielleicht sogar Ihre Buchhaltungsdaten.
Microsoft verlängert den Support für Windows Vista und Windows 7.
Jedes Microsoft Betriebssystem hat einen Lebenszyklus. Dieser startet ab Verkauf eines Produkts und endet, wenn es nicht länger unterstützt wird. Mit dem Ende des Supports stellt Microsoft keine automatischen Fehlerbehebungen, Updates oder technische Hilfe über das Internet mehr zur Verfügung.
Deutschen Unternehmen, welche Cloud-Dienste von US-Anbietern nutzen, können ggf. schwerwiegende Konsequenzen drohen, bis hin zu Bußgeldern. Grund hierfür ist die mangelnde Kompatibilität mit dem deutschen Datenschutz.
Microsoft räumte im Juni ein, dass Daten auch an das FBI und andere US-Behörden herausgegeben werden müssten. Es ist daher zweifelhaft, ob deutsche Unternehmen Cloud-Anbieter aus den USA überhaupt beauftragen dürfen und wenn ja, sind die gesetzlichen Anforderungen hoch.
Es ist so komfortabel. Unterwegs, im Urlaub - von überall auf die eigenen Mails, Bilder und Dateien zugreifen zu können. Dank wunderbarer Webangebote geht das inzwischen (fast) problemlos. Einige Beispiele wären die
"Cloud" (stark im Kommen), die online
Google-Applikationen,
Dropbox oder auch
IMAP-Postfächer.
Aber haben Sie sich schon Mal Gedanken gemacht, wer darauf zugreifen kann und wo diese liegen?




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