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Impressumspflicht auf Facebook: Streitigkeiten nehmen zu

Von crema am
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Jan 17 in Allgemein 0 Kommentare

Wie bereits in unserem Blog geschrieben, besteht bei Facebookseiten denen nicht nur eine ausschließlich rein private Nutzung vorliegt, eine Impressumspflicht. Dies gilt auch für private Inhalte, die zu Marketingzwecken dienen. Das hat zuletzt das Landgericht Aschaffenburg bestätigt (Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11). Trotzdem nehmen viele Anwender dieses Thema immer noch auf die leichte Schulter. Das ist ein Fehler, wie Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke im Exklusiv-Interview mit heise resale erklärt.
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Sofern Sie Hilfe bei dem Anlegen eines Facebook-Impressum benötigen, crema WAG! Schwetzingen unterstützt Sie gerne. Der Aufwand beträgt ca. 30 Min. welchen wir mit unserem kostengünstigen Aktualisierungs-Tarif berechnen. Melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie gerne!

Quelle: heise.de

Tags: facebook, Impressum, Rechtsprechung, Urteile
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Gast Freitag, 18 Mai 2012
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