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Einheitliches Widerrufsrecht in der EU

Von crema am
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crema WAG! Agentur für Neue Medien
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Dez 08 in Allgemein 0 Kommentare

Mitte des Jahres wurde die neue EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht, die u.a. ein weitgehend harmonisiertes Widerrufsrecht für den Fernsabsatz enthält, vom EU-Parlament angenommen.

Am 22. November 2011 wurde sie nun offiziell im Amtsblatt verkündet. Damit haben die Mitgliedsstaaten ab sofort noch 24 Monate Zeit, um die Vorgaben in geltendes Recht umzusetzen.

Zentrale Punkte der neuen Richtlinie sind:

  • eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen,
  • eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular,
  • eine einheitliche Verlängerung der Widerrufsfrist auf 12 Monate bei Nicht-Aufklärung,
  • eine Aufteilung der Versandkosten beim Widerruf: der Händler hat die Hinsendekosten zu erstatten, der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen (für Deutschland bedeutet das eine Abschaffung der bislang nur hierzuland geltenden 40-EUR-Klausel).

Quelle: mehrsprachig-handeln.de

Tags: EU, Verbraucherrecht, Widerrufsrecht
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Gast Freitag, 18 Mai 2012
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