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Zulässigkeit der Nennung fremder Marken

Es kommt häufiger vor, dass man als Online-Händler/in oder in redaktionellen Web-Artikeln bekannte Markennamen verwenden möchte, welche jedoch unter besonderem Schutz stehen.

Die IT-Rechts-Kanzlei bezieht sich in ihrem Fazit auf ein Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 17.05.2005 ...


Es kommt häufiger vor, dass man als Online-Händler/in oder in redaktionellen Web-Artikeln bekannte Markennamen verwenden möchte, welche jedoch unter besonderem Schutz stehen.

Die IT-Recht-Kanzlei bezieht sich in ihrem Fazit auf ein Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 17.05.2005:

"Die Wiedergabe eines Google-Suchbegriffs oder das Einbinden eines Links auf einer Informationswebseite zu einer bestimmten Produktkategorie stellt keine Markenrechtsverletzung nach dem MarkenG dar, auch wenn der Suchbegriff bzw. der Link durch eine Markeneintragung geschützt sind. Dies ist zumindest immer dann der Fall, wenn kein „markenmäßiges Benutzen“ vorliegt, also wenn die Marke entweder redaktionell, vergleichend, dekorativ oder unter Bezugnahme auf fremde Waren verwendet wird oder in Fällen der bloßen Markennennung."

Quelle / vollständiger Artikel: IT-Recht-Kanzlei

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