Oftmals werden in Onlineshops Widerrufsbelehrungen mit eigenen Überschriften oder Texten versehen. Sehr beliebt ist eine Einleitung, wie: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht". Solche Modifikationen mögen problemlos erscheinen, war aber bereits Gegenstand von Abmahnungen. Die Begründung: Der Satz lässt den Leser im Unklaren darüber, ob er selbst als Verbraucher anzusehen ist.
Oftmals werden in Onlineshops Widerrufsbelehrungen mit eigenen Überschriften oder Texten versehen. Sehr beliebt ist eine Einleitung, wie: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht". Solche Modifikationen mögen problemlos erscheinen, war aber bereits Gegenstand von Abmahnungen. Die Begründung: Der Satz lässt den Leser im Unklaren darüber, ob er selbst als Verbraucher anzusehen ist.
Dies und weitere Infos zu dem Thema finden Sie auf einem aktuellen Artikel von www.ferner-alsdorf.de, auf welchen wir verweisen.
Ein aktuelles Muster einer Widerrufsbelehrung (Stand: 2011) finden Sie hier. Bei Fragen oder Unklarkeiten wenden Sie sich bitte an den/die Anwalt/Anwältin Ihres Vertrauens.
Quelle: www.ferner-alsdorf.de