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Viele Shopbetreiber und Dienstleister betroffen: Neue Umsatzsteuerregeln ab 01.01.2015

Ab dem nächsten Jahr gelten in der E-Commerce-Branche neue Umsatzsteuer-Regeln. Betroffen sind alle Shops und Dienstleister, die Leistungen an Endkunden auf elektronischem Wege erbringen. Anbieter physischer Waren nicht betroffen.

Ab dem nächsten Jahr gelten in der E-Commerce-Branche neue Umsatzsteuer-Regeln. Betroffen sind alle Shops und Dienstleister, die Leistungen an Endkunden auf elektronischem Wege erbringen. Anbieter physischer Waren nicht betroffen.

Ab 01. Januar 2015 müssen Händler und Dienstleister beim Verkauf ihrer Produkte oder Leistungen die Umsatzsteuer in dem EU-Land abführen, aus dem der Käufer kommt. "Damit ist eigentlich jeder Unternehmer betroffen, der digitale Produkte im Internet anbietet", erklärt Dittmann. Nur Unternehmer, die sich rein im B2B-Bereich bewegen, also ihre Leistungen nur gewerblichen Kunden anbieten, können aufatmen: Für sie ändert sich nichts. "Online-Shops, die physische Ware versenden, sind ebenfalls nicht betroffen", erklärt der Experte.

Für alle anderen, die EU-weit agieren, gilt: Sie müssen sich bis Jahresende mit den steuerrechtlichen Regelungen und den damit einhergehenden Meldepflichten in jedem EU-Land beschäftigen und sich gegebenenfalls im jeweiligen Land auch steuerrechtlich registrieren lassen.

Quelle & weiterlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viele-Shopbetreiber-und-Dienstleister-betroffen-Neue-Umsatzsteuerregeln-ab-2015-2423593.html

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