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Urteil: Facebooks Share-Button erteilt beschränkte Nutzungsrechte

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"Wer einen Facebook-Button zum Teilen eines Links anbietet, räumt Mitgliedern des Netzwerks damit begrenzte Nutzungsrechte an Inhalten auf der Ursprungsseite ein. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden."

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Die erteilte Lizenz umfasst demnach die Überschrift des verlinkten Artikels einschließlich der Quelle, den eigentlichen Verweis, einen "Kurztext" als Anreißer sowie gegebenenfalls ein Miniaturbild. Allein der Umstand, dass der Nutzer theoretisch den Ankündigungstext erweitern könne, führe hingegen nicht dazu, dass ihm automatisch Lizenzrechte erteilt würden."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Facebooks-Share-Button-erteilt-beschraenkte-Nutzungsrechte-2445295.html

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