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Umgang mit elektronischen Rechnungen

Etwa dreizehn Monate, nach Beschluss des Steuervereinfachungsgesetz 2011, erklärt ein Schreiben (PDF-Datei) des Bundesfinanzministeriums, wie die im Gesetz proklamierte Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung aussehen soll.

 Etwa dreizehn Monate, nach Beschluss des Steuervereinfachungsgesetz 2011, erklärt ein Schreiben (PDF-Datei) des Bundesfinanzministeriums, wie die im Gesetz proklamierte Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung aussehen soll.

Die neue Regelung (gilt rückwirkend seit 1. Juli 2011) verzichtet auf die Forderung, jede elektronische Rechnung mit einer qualifizierten, digitalen Signatur zu versehen und diese beim Empfang mit nachweislich auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Stattdessen verlangt das Gesetz (PDF-Datei) jetzt nur noch, "Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden". "Übersetzt" könnte das heißen, Unternehmen müssten zumindest irgendein innerbetriebliches Prüfverfahren für elektronische Rechnungen nachweisen.

Quelle: heise.de

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