Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 22.06.2012 zum Thema: "Werbung mit Sternchenhinweisen" geurteilt...
Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 22.06.2012 zum Thema: "Werbung mit Sternchenhinweisen" geurteilt.
Ein Händler hatte mit dem Hinweis "25 € mtl.*" geworben. Das Sternchen war in der gleichen Schriftgröße wie das Euro-Zeichen angelegt und nahm somit am Blickfang teil.
Das Sternchen muss - laut OLG - nicht in der gleichen Größe angegeben werden und könne in den Fußnoten enthalten sein, die in der Größe abweichend kleiner dargestellt sind. Jedoch sollten diese leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Inwieweit dies ein Grundsatzurteil ist, fragen Sie am besten Ihren Anwalt.
Quelle: lhr-law.de