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Schriftformklauseln in AGB sind nicht mehr erlaubt

Seit Oktober 2016 gelten neue Regeln für AGB. In AGB von Shops, Händlern und Dienstleister dürfen keine Klauseln vorhanden sein, welche die Schriftform vorschreiben. Es drohen Abmahnungen.

Bisher verlangten viele Online-Händler und Dienste-Anbieter von Verbrauchern, z.B. bei Kündigungen, dass diese in Schriftform verschickt werden müssen. Seit 01.Oktober 2016, dass die vorgeschriebenen Vertragsbedingungen keine Schriftform mehr verlangen dürfen. Das Gesetz formuliert jetzt, dass keine strengere Form als die Textform verlangt werden darf. Schriftform und Textform klingt zwar ähnlich, ist aber aus juristischer Sicht nicht das Gleiche.

Die Schriftform setzt eine eigenhändige Unterschrift voraus. Damit waren bisher Kündigungen per E-Mail oder Fax oft ausgeschlossen. Das neue Gesetz bestimmt jetzt, dass die Textform ausreicht. Die „Textform“ umfasst auch Erklärungen per E-Mail und Fax. Textform ist schon dann erfüllt, wenn die Erklärung - also zum Beispiel die Kündigung - den Absender benennt und auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Die Bedingung des „dauerhaften Datenträgers“ erfüllt nach der Gesetzeslage auch die E-Mail und das Fax.

Quelle: https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/10266-gesetzesaenderung-schriftform-klausel-agb.html

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