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Online-Handel: Aktualisiertes Verpackungsgesetz bringt neue Auflagen

Seit dem 1. Januar gilt das neue Verpackungsgesetz. Unter anderem darf niemand mehr gewerblich Versandverpackungen nutzen, der nicht zentral registriert ist.

 

Wieder führt ein Gesetz mit einem sperrigen Namen zu teils erheblichen Auswirkungen auf den Internethandel. Das 2017 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“ beinhaltet das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“, kurz Verpackungsgesetz oder VerpackG (hier die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und hebt die bis dahin geltende Verpackungsverordnung auf. Hersteller von Produkten aller Art, aber gerade auch Onlinehändler, sind von erweiterten Pflichten betroffen.

Quelle und weiterlesen:
https://www.heise.de/ix/meldung/Aktualisiertes-Verpackungsgesetz-bringt-Auflagen-fuer-Online-Haendler-4265322.html

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