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Neues Widerrufsrecht für Kunden

Seit 4. August 2011 gilt in Deutschland das neue Widerrufsrecht. Betreiber sollten rechtzeitig bis November 2011 ihren Online-Shop anpassen, da sonst Abmahnungen möglich sind. Sofern Sie noch die alten Vorlagen (Muster in der Fassung vom 11.06.2010) verwenden, gelten diese noch für 3 Monate. Allerdings haben Sie als Händler Nachteile, sofern Sie die alten Belehrungen verwenden.

 


Seit 4. August 2011 gilt in Deutschland das neue Widerrufsrecht. Betreiber sollten rechtzeitig bis November 2011 ihren Online-Shop anpassen, da sonst Abmahnungen möglich sind.

Sofern Sie noch die alten Vorlagen (Muster in der Fassung vom 11.06.2010) verwenden, gelten diese noch für 3 Monate. Allerdings haben Sie als Händler Nachteile, sofern Sie die alten Belehrungen verwenden. Für die Geltendmachung von Wertersatz für gezogene Nutzung, die über eine Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht, muss der Verbraucher über diese Rechtslage (neues Muster) informiert werden. In den alten Belehrungen wird diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt.

Was ändert sich beim Wertersatz?
Nach der EuGH-Entscheidung vom 3. September 2009, mit der die deutschen Vorschriften zum Wertersatz für teilweise europarechtswidrig erklärt wurden, werden diese nun geändert. Hierbei handelt es sich um eine sprachliche Anpassung unter Verwendung der Formulierungen des EuGH, entgegen vieler Meldungen wird aber der Anspruch auf Wertersatz wegen einer Verschlechterung durch einen Umgang über die Prüfung hinaus nicht eingeschränkt, sondern nur anders formuliert. Schon bislang hat die Rechtsprechung diesen Wertersatzanspruch sehr restriktiv gehandhabt, wie z.B. der BGH im sog. Wasserbett-Urteil, das auch nach der neuen Rechtslage nicht anders ausgefallen wäre. Gemäß dem neuen § 312e Abs. 1 BGB steht dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Außerdem muss der Händler den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hinweisen und ihn korrekt über das Widerrufsrecht belehren.
Wertersatz für die Verschlechterung der Sache kann der Unternehmer nur noch verlangen, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschafen und der Funktionsweise hinausgeht.
Diese beiden Neuformulierungen der gesetzlichen Vorschriften führen dazu, dass auch die Musterwiderrufsbelehrung angepasst werden musste.

Gibt es Änderungen bei den Rücksendekosten?
Die 40-Euro-Klausel existiert weiterhin. Innerhalb der Belehrung wird in diese aber das Wort "regelmäßige" eingefügt. Das hat zur Folge, dass zukünftig für die separate vertragliche Vereinbarung dieser Regelung die Klausel einfach kopiert werden kann.

Das Dokument "Neues Widerrufsrecht 2011? (pdf) können Sie kostenlos hier herunterladen.

Quelle: Trusted Shops®

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