Ab 01. Januar 2014 haben Online-Händler bei Warenversendungen in das europäische Ausland einen Nachweis zu erbringen, dass die Sendung auch tatsächlich in einen anderen EU-Staat verschickt und dort angekommen ist. Laut Finanzbehören muss dieser Nachweis die Unterschrift des Empfängers oder eines zur Abnahme Beauftragten vorweisen.
Ab 01. Januar 2014 haben Online-Händler bei Warenversendungen in das europäische Ausland einen Nachweis zu erbringen, dass die Sendung auch tatsächlich in einen anderen EU-Staat verschickt und dort angekommen ist. Laut Finanzbehören muss dieser Nachweis die Unterschrift des Empfängers oder eines zur Abnahme Beauftragten vorweisen.
Quelle: heise.de