Laut einer aktuellen Meldung von www.onlinehaendler-news.de werden derzeit wieder vermehrt gewerbliche Verkäufer bei eBay abgemahnt. Stein des Anstoßes ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe auf der Artikelseite.
Laut einer aktuellen Meldung von www.onlinehaendler-news.de werden derzeit wieder vermehrt gewerbliche Verkäufer bei eBay abgemahnt. Stein des Anstoßes ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe auf der Artikelseite.
Händler, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen auch den Preis je Mengeneinheit, also den "Grundpreis" angeben. § 2 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) regelt hierzu:
"… Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. …"
In "unmittelbarer Nähe" zum Endpreis bedeutet, dass der Grund- und der Endpreis auf einen Blick zusammen wahrnehmbar dargestellt sein müssen. onlinehaendler-news empfliehlt daher die Grundpreisangabe in die Artikelüberschrift mit einzugeben. Eine Positionierung der Grundpreisangabe in der Rubrik "Artikelmerkmale" oder in den Artikelbeschreibungen wäre nicht ausreichend und abmahngefährdet.
Quelle: onlinehaendler-news.de