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Kein Schadensersatz für Online-Banking-Opfer

Inzwischen sollten alle Nutzer des Online-Banking wissen, dass es allerlei betrügerische Maschen gibt, um an TAN-Nummern zu gelangen. Entweder durch gefälschte Emails oder Internetseiten, die wie die original Webseiten der Banken aussehen. Meistens werden durch diese Seiten eingegebene TAN-Nummern abgefragt oder angefangen, mit denen die Betrüger dann Zugriff auf das Bankkonto erhalten...


Inzwischen sollten alle Nutzer des Online-Banking wissen, dass es allerlei betrügerische Maschen gibt, um an TAN-Nummern zu gelangen. Entweder durch gefälschte Emails oder Internetseiten, die wie die original Webseiten der Banken aussehen. Meistens werden durch diese Seiten eingegebene TAN-Nummern abgefragt oder angefangen, mit denen die Betrüger dann Zugriff auf das Bankkonto erhalten. Die Banken weisen selber ständig darauf hin, dass sie niemals PIN- oder TAN-Nummern online oder per Telefon abfragen.

Sofern ein Bankkunde trotzdem TAN-Nummern online weitergibt, verwirkt dieser den Anspruch auf Schadensersatz - so ein aktuelles Urteil des BGH. Lesen Sie den ganzen Artikel auf heise.de

Quelle: heise.de

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