Wie bereits in unserem Blog geschrieben, besteht bei Facebookseiten denen nicht nur eine ausschließlich rein private Nutzung vorliegt, eine Impressumspflicht. Dies gilt auch für private Inhalte, die zu Marketingzwecken dienen. Das hat zuletzt das Landgericht Aschaffenburg bestätigt (Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11). Trotzdem nehmen viele Anwender dieses Thema immer noch auf die leichte Schulter. Das ist ein Fehler, wie Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke im Exklusiv-Interview mit heise resale erklärt.
Wie bereits in unserem Blog geschrieben, besteht bei Facebookseiten denen nicht nur eine ausschließlich rein private Nutzung vorliegt, eine Impressumspflicht. Dies gilt auch für private Inhalte, die zu Marketingzwecken dienen. Das hat zuletzt das Landgericht Aschaffenburg bestätigt (Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11). Trotzdem nehmen viele Anwender dieses Thema immer noch auf die leichte Schulter. Das ist ein Fehler, wie Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke im Exklusiv-Interview mit heise resale erklärt.
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Quelle: heise.de