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Impressum auf Facebook-Firmenseiten

Laut Landgericht Aschaffenburg müssen Firmenseiten auf Facebook ein vollständiges Impressum beinhalten! Facebook ist bei vielen immer noch eine Art Spielwiese. Aber auch hier gelten die normalen, rechtlichen Regeln. So eben auch das vorgeschriebene Impressum für gewerbliche Seiten gemäß § 5 des Telemediengesetzes.


Laut Landgericht Aschaffenburg müssen Firmenseiten auf Facebook ein vollständiges Impressum beinhalten!

Facebook ist bei vielen immer noch eine Art Spielwiese. Aber auch hier gelten die normalen, rechtlichen Regeln. So eben auch das vorgeschriebene Impressum für gewerbliche Seiten gemäß § 5 des Telemediengesetzes. Auch hier kam es bereits zu Abmahnungen durch Mitbewerbern und diese haben durchaus Aussicht auf Erfolg, wie das aktuelle Urteil des Landgerichts Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) zeigt.

Problematisch ist nur, dass Facebook selbst auf das Einstellen eines Impressums nicht vorbereitet ist. Hier muss der Nutzer einigen Einfallsreichtum aufbieten, um die Inhalte zu verankern. Zu beachten ist außerdem, dass auch fehlerhafte und veraltete Angaben abmahnfähig sind. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Impressumsangaben überall (Webseite, Soziale Netzwerke etc.) auf dem neuesten Stand und identisch sind.

Quelle: silicon.de

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