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Haftung für Links auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt. Somit ergibt sich aus dem Urteil für jedes Unternehmen und jeden Freiberufler die Verpflichtung, sämtliche Inhalte der verlinkten fremden Webseite (Fotos, Texte oder Videos) daraufhin zu prüfen, ob diese Urheberrecht-konform veröffentlicht worden sind.

Prüft der Webseitenbetreiber dies nicht und entscheidet sich trotzdem für eine Verknüpfung, so sei anzunehmen, dass diese "in voller Kenntnis der Geschütztheit des Werks und der etwaig fehlenden Erlaubnis" vorgenommen wurde. Besteht tatsächlich eine Rechtsverletzung, so liege eine unerlaubte "öffentliche Wiedergabe" der fremden Werke vor, für die der Linksetzer haftet und daher abgemahnt werden kann. 

Handle der Verlinkende dabei "mit Gewinnerzielungsabsicht", so sei ihm zuzumuten, "sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde". Dabei komme es nicht darauf an, ob mit der Linksetzung selbst unmittelbar Gewinn erzielt werden soll. Nicht relevant sei dagegen die Tatsache, dass der Linksetzer keinerlei Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Nutzung des Bilds auf der fremden Website hatte.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

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