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Google Analytics nun doch datenschutzkonform?

Nach Angaben des hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar - zuständig für Google - ist "für die deutschen Webseitenbetreiber nun ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich". Allerdings müssen ein paar Dinge beachtet werden.

Das Hin und Her der letzten Monate bezüglich des Datenschutzes bei Google Analytics scheint nun der Vergangenheit anzugehören.
Analytics ist ein sehr umfangreiches Werkzeug von Google, um die Besucherströme und deren Surfverhalten auf der Website zu analysieren. Hierzu wird - nach einer Anmeldung bei Google - ein Code in die Webseiten eingebunden. Über diesen Code logt Google das Verhalten der Besucher und stellt diese Daten dem Betreiber aufbereitet über den Onlinedienst zur Verfügung.

Grund des Anstoßes ist unter anderem die Protokollierung der Besucher-IP-Adresse sowie der externe Speicherort der Daten bei Google gewesen. IP-Adressen gelten gemäß deutschem Datenschutz als "personenbezogene Daten" und dürfen nur lokal und anonymisiert gespeichert werden.
Als konforme Alternative wurde bislang die Software "Piwik" empfohlen. Diese wird lokal auf dem Webserver installiert und speichert die Daten lokal. Zudem werden die IP-Adressen automatisch anonymisiert.

Nach Angaben des hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar - zuständig für Google - ist "für die deutschen Webseitenbetreiber nun ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich". Allerdings müssen ein paar Dinge beachtet werden:

Den Besuchern muss die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Datenerfassung eingeräumt werden. Google hält hierfür ein Add-on bereit, das für alle gängigen Browser zur Verfügung steht. Ob und wo der Besucher über das Tracking aufgeklärt werden muss, auch wie und wo der Betreiber das Add-on anbieten oder verlinken muss, ist uns derzeit nicht bekannt.

Zudem muss der Betreiber die "IP-Masken-Funktion" der Google-Tracking-API in dem auf den Seiten eingebundenen Code aktivieren. Hiermit anonymisiert Google das letzte Oktett der Besucher-IP-Adresse.

Quelle: heise.de

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