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Fallstricke beim Benennen der Website

Ein Jeder kann für sich, seine Firma, sein Hobby eine Webseite oder ein Blog einrichten. Als erstes benötigt man dazu einen Namen für die Domain. Die Domain ist quasi die digitale Adresse im Internet. Diese setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen:


Ein Jeder kann für sich, seine Firma, sein Hobby eine Webseite oder ein Blog einrichten. Als erstes benötigt man dazu einen Namen für die Domain. Die Domain ist quasi die digitale Adresse im Internet. Diese setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen:

  • Die sogenannte Top-Level-Domain. Das ist die Endung, wie z.B. .de, .com etc.
  • Die Second-Level-Domain, quasi der Name, die Bezeichnung etc. vor dem Punkt
  • Das www. davor ist die Third-Level-Domain und zeigt an, dass die Inhalte von dem Dienst des World-Wide-Web stammen

Also:
www.         maier-mueller    .de
3rd-Level     2nd-Level         Top-Level

Doch neben der technischen Einschränkungen (keine Sonderzeichen, keine Leerzeichen etc.) gibt es auch rechtliche Fallstricke. Verstößt eine Domain gegen Marken-, Namens- oder Titelschutzrechte, so kann der Ausflug mit der eigenen Webseite schnell teuer werden. Das kleinste Übel wäre noch, dass ein Rechteinhaber sie anweist die Domain löschen zu lassen oder herauszugeben. Leider ist heutzutage die Einigungskultur abhanden gekommen. Meistens überrascht einen ein anwaltliches Schreiben mit Kostennote.

Der Artikel von iRights beschäftigt sich ausführlicher mit diesem Thema.
Lesen Sie hier weiter.

Quelle: irights.de

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