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Facebook und Impressum — die X-te Runde

Facebook hat wieder einmal am Design gespielt und die Darstellung der mobilen Facebook-Apps geändert. Prüfen Sie daher unbedingt, ob auf Ihrer gewerblichen Facebook-Seite am Computer UND auf der Smartphone-App das Impressum noch auffindbar ist, da Sie sonst abmahngefährdet sind!

Facebook hat wieder einmal am Design gespielt und die Darstellung der mobilen Facebook-Apps geändert. Prüfen Sie daher unbedingt, ob auf Ihrer gewerblichen Facebook-Seite am Computer UND auf der Smartphone-App das Impressum noch auffindbar ist, da Sie sonst abmahngefährdet sind!

Laut den Rechtsprechungen muss ein Impressum einfach zu erkennen und unmittelbar erreichbar sein. Dies gilt ebenso für mobile Internet-Angebote. Eines der Probleme besteht darin, dass die Angebote außereuropäischer Anbieter in der Regel nicht konform nach deutschem oder europäischem Gesetz sind. Facebook bietet einen Impressumbereich von sich aus nicht an. Dieser muss vom Nutzer selber per Applikation in sein Profil integriert werden. Bei Google Plus und Twitter gibt es eine solche Möglichkeit überhaupt nicht. Dort können Sie nur improvisieren.

Bei Ihrer gewerblichen Facebook-Seite haben Sie nur die Möglichkeiten in den Titelbild einen Impressum-Hinweis einzubinden, einen (oben fixierten) Beitrag mit den Angaben oder einem Link zu schreiben oder die Infobox gleich am Anfang mit dem Impressum zu füllen - wobei der Link "Info" und nicht "Impressum" benannt ist.

Quelle: allfacebook.de

Hinweis: Wir sind nicht befugt oder in der Lage Sie rechtlich zu beraten. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an den versierten Anwalt Ihres Vertrauens!
crema WAG!, Schwetzingen berät Sie jedoch gerne zu dem Thema "Soziale Netzwerke". Wir helfen Ihnen jedoch gerne bei technischen Problemen oder führen Ihre Wünsche aus.

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