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Facebook: Haftung für Fotos

Eigentlich erscheint es klar und logisch - eigentlich. Wenn ich auf Facebook oder einem anderen Sozialen Netzwerk ein Foto veröffentliche, auf dem auch andere Menschen abgebildet sind, so muss ich diese zuvor um ihre Genehmigung fragen. Eigentlich müsste man dies schriftlich machen. "Gebrannte Kinder" können davon ein Liedchen singen. Denn heutzutage werden solche Dinge nicht erst telefonisch geregelt, sondern gleich ein Anwalt eingeschaltet.

Eigentlich erscheint es klar und logisch - eigentlich. Wenn ich auf Facebook oder einem anderen Sozialen Netzwerk ein Foto veröffentliche, auf dem auch andere Menschen abgebildet sind, so muss ich diese zuvor um ihre Genehmigung fragen. Eigentlich müsste man dies schriftlich machen. "Gebrannte Kinder" können davon ein Liedchen singen. Denn heutzutage werden solche Dinge nicht erst telefonisch geregelt, sondern gleich ein Anwalt eingeschaltet.

Eigentlich betrifft das auch z.B. Klassenfotos, hochgeladen auf Plattformen wie StayFriends. Fotos auf denen man (oder Dritte) die Personen mit Namen vermerken können. Was ist mit Kinderbildern, deren Eltern noch gar nicht wissen ob die Sprösslinge später darüber glücklich sind, wie sich das Thema weiter entwickelt? Es gibt zwar den Begriff "Personen als Beiwerk" auf Fotos, aber bevor man mit diesem Argument zu Felde zieht, sollte man sich eigentlich rechtlich damit auch auskennen. Ganz abgesehen davon, was mit den geteilten Spaßfotos mit unbekannten Personen ist. Ist diese damit einverstanden?

Eigentlich ist so ein Bilderalbum à la Facebook & Co. eine feine Sache. Menschen möchten sich austauschen und privates teilen. Sonst wären die Sozialen Netzwerke nicht so populär. Unberechenbar ist eigentlich nur die Geldgier der Unternehmen, welche die persönlichen Inhalte ihrer Nutzer an den Meistbietenden verramschen. Eigentlich bald jeder per einfacher Gesichtsaufnahme meinen Namen und meine Lebensgeschichte kennt.

Genau mit dieser Thematik beschäftigt sich derzeit das OLG Naumburg. Voraussichtlich im Oktober 2012 entscheidet sich, ob Facebook-Nutzer nicht nur für die eigene Pinnwand haften, sondern ebenso für Inhalte unbekannter Dritter. Interessant ist dann eigentlich auch, wie Nutzer die Büchse der Pandora wieder schließen sollen. Ist ein Foto eigentlich erst Mal veröffentlicht und im Netz verteilt …

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende.

Quelle: lhr-law.de

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