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EuGH: Ja zum Weiterverkauf gebrauchter Software?

Als Computerbenutzer stellt sich nach einiger Zeit oft die Frage, ob man veraltete Software wieder einmal aktualisieren soll. Da manche Anbieter inzwischen jährlich oder alle zwei Jahre Updates herausbringen, kann das schnell ins Geld gehen. Da liegt die Frage oft nahe, ob man in gebrauchte Software investiert oder eine Vorgängerversion erwirbt.


Als Computerbenutzer stellt sich nach einiger Zeit oft die Frage, ob man veraltete Software wieder einmal aktualisieren soll. Da manche Anbieter inzwischen jährlich oder alle zwei Jahre Updates herausbringen, kann das schnell ins Geld gehen. Da liegt die Frage oft nahe, ob man in gebrauchte Software investiert oder eine Vorgängerversion erwirbt.

"Die Entscheidung des EuGH  stellt eine klare Bekenntnis zur Existenz von online erworbener Gebrauchtsoftware dar. Trotzdem könnte die Entscheidung ein Pyrrhussieg bleiben. Denn der EuGH hat zwar entschieden, dass die Weiterveräußerung online gekaufter und gebrauchter Software nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt. Aber damit hat das Gericht den Herstellern keinesfalls ein Gebot ins Stammbuch geschrieben, nunmehr den Kunden die Weiterveräußerung auch zu ermöglichen."

Quelle: heise.de

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