"Wer im Internet mit einem Link auf einen frei zugänglichen Zeitungsartikel verweist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-466/12). Es handele sich bei einem solchen Link nicht um eine "Wiedergabe", die nur mit dem Einverständnis der Inhaber des Urheberrechts erfolgen könnte."
Quelle & weiterlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Internet-Links-auf-Artikel-sind-erlaubt-2112449.html