Schriftgröße: +

Eigene Fotos aus Zoos und Parks nicht frei verwertbar

Die eigenen Fotos kommerziell zu verwerten, auf diesen Gedanken kommen nicht nur (berufsbedingt) Profi-Fotografen. Auch Hobbyfotografen speisen die diversen Online-Bildagenturen, um damit vielleicht ihr Hobby etwas finanzieren zu können. Fotografiert man jedoch auf fremden Grund und Boden, sollte man sich immer die jeweilige Hausordnung durchlesen (was sicherlich die Wenigsten machen).

Die eigenen Fotos kommerziell zu verwerten, auf diesen Gedanken kommen nicht nur (berufsbedingt) Profi-Fotografen. Auch Hobbyfotografen speisen die diversen Online-Bildagenturen, um damit vielleicht ihr Hobby etwas finanzieren zu können. Fotografiert man jedoch auf fremden Grund und Boden, sollte man sich immer die jeweilige Hausordnung durchlesen (was sicherlich die Wenigsten machen).

Der Zoo Leipzig GmbH informierte letzte Woche eine Bildagentur, dass Aufnahmen aus dem Zoo aus dem Bestand zu entfernen seien. Die Gartenordnung sehe vor, dass das Fotografieren und Filmen ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet sei. Die kommerzielle und werbliche Nutzung von Aufnahmen behaltet sich der Zoo ausschließlich selbst vor.

Eine ähnliche Problematik beschäftigte die Justiz 2008, als die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten gegen Fotografen und Agenturen vorgegangen war und die gewerbliche Nutzung von Aufnahmen untersagt hatte. Das Landgericht Potsdam gab in seinem Urteil von November 2008 der Stiftung Recht. Zwischenzeitlich hob das OLG Brandenburg die Urteile wieder auf. Die Angelegenheit ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Eine gewerbliche Nutzung bedeutet jedoch nicht nur, dass die Aufnahmen an Dritte verkauft werden. Laut manchen Urteilen haben bereits private Webseiten mit eingeblendeter Werbung einen gewerblichen Charakter. So lange die Sache nicht rechtlich geklärt ist, sollten Fotografen diese Vorsicht behandeln und sich sicherheitshalber vorher informieren.

Quellen: Jus@PublicumGrundmann/Häntzschel

  • Facebook
    Blog
 
 

Diese Webseite verwendet nur einen Cookie ...

... nämlich um Ihr OK für diesen Hin­­weis zu speichern. Wir verwenden keine weiteren Cookies, z.B. um Ihr Ver­halten zu analysieren o.ä.

Mit Ihrem Klick auf "Einverstanden" geben Sie uns Ihre Einwilligung für den Cookie – ansonsten bleibt dieser Hinweis.

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier aufrufen.