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Das Märchen vom Disclaimer

Egal ob die kleine Website des Handwerkers oder die eines großen Unternehmens, man liest es immer wieder:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Hinweis:
crema WAG! darf keine Rechtsberatung anbieten. Der Artikel stellt ausschließlich Allgemeinwissen zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche, rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Anwalt oder entsprechend legitimierte Dienstleister. Gerne vermitteln wir Ihnen einen internet-versierten Anwalt.

Egal ob die kleine Website des Handwerkers oder die eines großen Unternehmens, man liest es immer wieder:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

Dieser Hoax ist irgendwie nicht auszurotten...

Woher kommt es?
Wer diesen Disclaimer in die Welt gesetzt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Man geht jedoch davon aus, dass er aus den USA kommt, das Land in dem das Internet seine erste flächendeckende Verbreitung erfahren hat. Wahrscheinlich wurden diese Zeilen irgendwann auf andere Webseiten übertragen und verkannt, dass es außerhalb der USA eine andere Gesetzgebung gibt.

Ihre Pflichten als Betreiber/in von Webseiten
Sofern man sich die Hamburger Entscheidung im Volltext anschaut, gelangt man schnell zu der Erkenntnis, dass eigentlich genau das Gegenteil gemeint gewesen war - dass es nämlich nicht ausreicht sich von fremden Inhalten zu distanzieren und alleine die objektive Rechtslage entscheidend ist. Setzt ein/e Webseiten-Betreiber/in trotz Kenntnis rechtswidriger Inhalte einen Link auf eine externe Seite, so haftet er/sie nach bestehender Rechtsprechung.
Ein Disclaimer hilft da wenig!

Schadet ein Disclaimer?
Laut der Quellen ist ein Disclaimer einfach Nonsens. Im schlimmsten Fall könnte man aus einem Disclaimer die Kenntnis rechtswidriger Inhalte herausdeuten, ansonsten hätte man diesen nicht vorbeugend auf die Website gesetzt.
Ein Disclaimer entbindet Sie also generell nicht von Ihrer Pflicht, die Webseiten vor einer Verlinkung und in Folge regelmäßig zu überprüfen.

Weitere Stilblüten

Der Email-Disclaimer:
"Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitte ich um Ihre Mitteilung per E-Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer."

Prinzipiell müsste dieser Hinweis dem Empfänger vor dem Öffnen der Mail angezeigt werden, was jedoch technisch nicht möglich ist. Dagegen befinden sich diese Zeilen meistens am Ende der Email, nachdem man als "falscher Empfänger" diese bereits gelesen hat. Zudem dürfte es schwer durchzusetzen sein, dass die "unberechtigte" Person den Inhalt aus ihrem Gedächtnis löschen soll.

Der "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" Disclaimer:
"Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote..."

Solche Zeilen sind im deutschen Recht leider völlig unwirksam. Sie schützen weder von berechtigten- , unberechtigten Abmahnungen, noch vor entsprechenden Kosten.

Sofern Sie nun unsicher sind, lesen Sie sich selber ein oder kontaktieren Sie einen Anwalt, der sich in dieser Materie auskennt.

Quellen und Lesezeichen:
Wikipedia, Disclaimer
Hamburger Urteil vom 12.05.1998
eRecht24, Musterdisclaimer
eRecht24, Der Disclaimer: Ein modernes Märchen?
SpiegelOnline, Das Märchen vom Disclaimer
Kanzlei Janke, Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
MisterInfo, 10 Jahre Disclaimer-Nonsens
Kanzlei Dr. Bahr, 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz

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