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Cookie-Hinweis und Einwilligung auf Webseiten

Zunächst in eigener Sache:

Wir sind weder befugt Rechtsberatung oder juristische Auskünfte zu geben. Unsere Hinweise basieren auf unser Fachwissen, Informationen aus den diversen Fachbereichen und sind völlig unverbindlich. Sofern Sie eine rechtliche, verbindliche Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an einen (thematisch) versierten Anwalt, Verband oder Berufskammer.

Erläuterung zu Cookies:

Cookies sind kleine Textdateien, welche u.a. beim Besuch einer Webseite auf Ihrem Rechner abgespeichert werden. Für Ihren Computer sind diese ungefährlich. Cookies werden z.B. genutzt, um in einem Onlineshop Ihre Anmeldung und Ihren Warenkorbinhalt zu speichern. Haben Sie sicherlich schon einmal bemerkt, dass Ihr Warenkorb nach einem späteren Besuch des Shops noch gefüllt gewesen war.

Mit Cookies kann man auch Besucher "verfolgen". Im einfachsten Fall möchte der/die Webseitenbetreiber/in einfach wissen, welche Seiten Sie sich angeschaut haben. Es gibt aber auch Cookies von Betreibern, die verfolgen Ihre Spuren im Internet. Zum Beispiel bei Werbebanner, sozialen Netzwerken oder sonstigen Onlinediensten. Durch dieses sogen. "Tracking" kann man Ihre Spuren im Internet verfolgen, u.a. Ihre Interessen errechnen und diese Daten an Werbeunternehmen verkaufen.

Cookies bzw. Verbindungen zu dritten Diensten werden auch z.B. bei Google Maps, Google Adverts, Google ReCaptcha, Webfonts u.v.m eingesetzt.

Was ist daran so "schlimm"?

Beim Besuch einer Webseite wissen Sie in der Regel gar nicht, welche Dienste oder technischen Möglichkeiten eingesetzt werden. Das bedeutet, welche Daten von Ihnen, ohne Ihr Wissen und wohin, übermittelt werden. Hierbei handelt es sich i.d.R. um Ihre IP-Adresse - quasi Ihr "Fingerabdruck", mit dem Sie verfolgt werden können (nebenbei: es gibt noch weitere technischen Möglichkeiten, um Sie zu identifizieren). Gemäß der EU-DSGVO gilt die IP-Adresse als "personenbezogene Daten" und muss somit geschützt werden. Das bedeutet, diese darf nicht ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung an Dritte übertragen werden - es sei denn, dies ist technisch unbedingt notwendig. Zum Beispiel das Aufrufen einer Internetseite oder das Versenden einer E-Mail funktioniert nur mit IP-Adresse. Hierbei müssen die Dienste dann aber technisch eine Verschlüsselung dazwischen schalten.

Der EuGH sagte, dass die Besucher einer Webseite über die Nutzung von Cookies informiert werden müssen (sicherlich sind Sie täglich am Wegklicken dieser Cookie-Hinweise). Der EuGH geht jedoch noch weiter und besagt, dass diese Hinweise a) vor dem Einsatz von Cookies erscheinen müssen, b) über die Funktion (Verwendungszweck) der einzelnen Cookies informieren müssen und c) die Besucher dem Einsatz (aller oder einzelner) Cookies widersprechen können müssen. Das wird technisch nun etwas kniffelig umzusetzen.

Was nun?

Die meisten "normalen" Webseiten kommen ohne Cookies aus. Manche Webseiten (z.B. Onlineshops) müssen und dürfen Cookies einsetzen. Wir empfehlen inzwischen auf jeglichen "Schnickschnack" zu verzichten. Benötigen Sie z.B. unbedingt Google Adwords oder muss es Google Maps sein? Hier gibt es Alternativen, die zwar nicht so nutzerfreundlich sind, aber der datenschutz-technische Aufwand steht (unserer Meinung nach) in keiner Relation mehr zu dem "Nice-to-have". Schriften und Skripte binden wir inzwischen lokal ein, so dass keine IP-Adresse in die Welt übertragen wird. Letztendlich ist es aber Ihre Entscheidung.

Nutzen Sie Cookies oder Fremdanwendungen?

Cookies: Leeren Sie in Ihrem Browser den Cache (Anmerkung: Zwischenspeicher - Link zur Google Suche: https://www.google.com/search?q=browser+cache+leeren). Löschen Sie dort auch "Cookies".
Achtung: Wenn Sie im Browser auf Webseiten dauer-angemeldet sind, werden auch diese Anmelde-Cookies gelöscht. Das bedeutet, Sie müssen sich hinterher überall wieder einloggen!
Rufen Sie im Browser dann Ihre eigene Internetseite auf. Oben vor dem Adressenfelde sehen Sie ein Schloss-Symbol. Dieses muss geschlossen sein. Wenn nicht, melden Sie sich bei uns oder bei der Person, die Ihre Webseiten betreut. Klicken Sie mit der Maus auf dieses Schloss und es öffnet sich ein Hinweis. Hier wird auch die Anzahl und Typ eingesetzter Cookies angezeigt.

Lesetip:

Bitte nehmen Sie sich kurz zeit und lesen Sie den Beitrag von eRecht24 zu diesem Thema:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html

Technische Fragen & Unterstützung

 Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben oder Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an (Tel: 06202-93230) oder senden Sie uns eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!):
Sofern Sie eine/n andere/n Webseitenbetreuer/in haben, wenden Sie sich bitte an diese Person.

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