Schriftgröße: +

Amazon-Händler haften auch für irreführende Angebote von Amazon

Für Sie gefunden

"Amazon-Marketplace-Händler haften auch für rechtlich unzulässige Produktbeschreibungen, die von Amazon selbst stammen: Das Landgericht Arnsberg schafft damit umfangreichere Prüfungspflichten."

Für Sie gefunden

"Amazon-Marketplace-Händler haften auch für rechtlich unzulässige Produktbeschreibungen, die von Amazon selbst stammen: Das Landgericht Arnsberg schafft damit umfangreichere Prüfungspflichten. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hielt es die Klägerin für wettbewerbswidrig, dass die Beklagte über die reguläre Verkaufsplattform von Amazon Sonnenschirme und Zubehör verkaufte, ohne das beigefügte Bild richtig einzuordnen.

Dem Urteil zufolge unterliegen Marketplace-Händler weitreichenden und umfassenden Prüfungspflichten. Um Werbeanzeigen für ihre Produkte rechtskonform zu gestalten, sollten sie besonders auf die Produktbeschreibungen ihrer Angebote und der damit verbundenen Illustrierung achten. Auch sollten Händler Produktbeschreibungen, die von Amazon oder Dritten stammen, nicht ungeprüft übernehmen."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-Haendler-haften-auch-fuer-irrefuehrende-Angebote-von-Amazon-2583569.html

  • Facebook
    Blog
 
 

Diese Webseite verwendet nur einen Cookie ...

... nämlich um Ihr OK für diesen Hin­­weis zu speichern. Wir verwenden keine weiteren Cookies, z.B. um Ihr Ver­halten zu analysieren o.ä.

Mit Ihrem Klick auf "Einverstanden" geben Sie uns Ihre Einwilligung für den Cookie – ansonsten bleibt dieser Hinweis.

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier aufrufen.