"Amazon-Marketplace-Händler haften auch für rechtlich unzulässige Produktbeschreibungen, die von Amazon selbst stammen: Das Landgericht Arnsberg schafft damit umfangreichere Prüfungspflichten. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hielt es die Klägerin für wettbewerbswidrig, dass die Beklagte über die reguläre Verkaufsplattform von Amazon Sonnenschirme und Zubehör verkaufte, ohne das beigefügte Bild richtig einzuordnen.
Dem Urteil zufolge unterliegen Marketplace-Händler weitreichenden und umfassenden Prüfungspflichten. Um Werbeanzeigen für ihre Produkte rechtskonform zu gestalten, sollten sie besonders auf die Produktbeschreibungen ihrer Angebote und der damit verbundenen Illustrierung achten. Auch sollten Händler Produktbeschreibungen, die von Amazon oder Dritten stammen, nicht ungeprüft übernehmen."