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AGB Klausel: Rücksendung in Original-Verpackung

Bei einer Rücksendung bestellter Ware ohne Original-Verpackung, kann der Händler diese meistens nicht weiter verkaufen. Daher findet man solche Klauseln oft in den AGBs der Online-Shops. Das LG Hamburg entscheidet diese Klausel als zulässig.

Bei einer Rücksendung bestellter Ware ohne Original-Verpackung, kann der Händler diese meistens nicht weiter verkaufen. Daher findet man solche Klauseln oft in den AGBs der Online-Shops. Das LG Hamburg entscheidet diese Klausel als zulässig.

Man sollte jedoch genau auf die Formulierung achten. In einem älteren Fall stellte der Händler die Wörter "Wichtiger Hinweis" voran. Hier kam das OLG Hamm zum Ergebnis, dass der Verbraucher dies als verbindliche Klausel verstehen könnte. In einem solchen Fall würde es sich sogar um eine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts handeln, welche sogar abgemahnt werden kann.

AGB's sollten niemals von anderen Shops abkopiert werden, da diese unter Umständen nicht rechtsicher sind. Dies gilt auch von AGB's großer Unternehmen. Nebenbei erwähnt - auch AGB's unterliegen dem Urheberschutz. Sicherer fahren Sie, wenn Sie Ihre Klauseln von einem Anwalt prüfen oder erstellen lassen.

Quelle: internetworld

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