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Abmahnwelle bei Fotolia-Motiven

Laut eRecht24 rollt derzeit eine Abmahnwelle auf Website-Betreiber zu. Abgemahnt werden Seiten mit genutzten Fotolia Motiven, deren Urheber nur im Impressum erwähnt werden. Nicht zu verwechseln mit dem Hinweis "© Fotolia" - es betrifft die Nennung der/der Urheber/in. Die geforderten Kosten für Abmahnung und Lizenzschaden betragen ca. 1250 Euro.

Laut eRecht24 rollt derzeit eine Abmahnwelle auf Website-Betreiber zu. Abgemahnt werden Seiten mit genutzten Fotolia Motiven, deren Urheber nur im Impressum erwähnt werden. Nicht zu verwechseln mit dem Hinweis "© Fotolia" - es betrifft die Nennung der/der Urheber/in. Die geforderten Kosten für Abmahnung und Lizenzschaden betragen ca. 1250 Euro.

Fotolia vereinbart in den img pfeil rechtsNutzungsbestimmungen, dass die Urheberkennzeichnung auf den Impressums-Seiten der Nutzer genügt. 
Hier entgegnet das deutsche Urhebergesetz (UrhG):

img pfeil rechts §13 UrhG
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

 Wie jedoch: "am Werk" (direkt unter/am Motiv; am Seitenende o.ä.)  zu werten ist, haben deutsche Gerichte aber bisher nicht verbindlich entschieden. Eine Reaktion seitens Fotolia, deren Fotografen/Grafiker den AGB's auch zugestimmt haben müssen, ist nicht bekannt.

Webseitenbetreiber/innen, welche genutzte Motive nur mit "© Fotolia" (ohne Nennung des/der Urheber/in) nutzen oder diese nur im Impressum aufführen, sollten schnellstens die Webseiten prüfen. Zu benennen wäre unbedingt "© Fotolia" mit Name des/der Urheber/in und Link zu dem Fotolia-Motiv, auf der jeweiligen Seite mit der Abbildung. Ob direkt am Motiv, in dessen Nähe oder am Ende der Webseite ist rechtlich ungeklärt. Sofern Sie eine Abmahnung erhalten sollten Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt besprechen, inwiefern diese begründet ist und was Sie dagegen unternehmen können.
Zusätzlich wäre es ggf. sinnvoll Fotolia zu kontaktieren, das jener Vertragslieferant entgegen denen, von ihm/ihr unterzeichneten Fotolia-Bestimmungen agiert!

Quelle: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8228-abmahnung-fotolia-quellenangabe.html

HINWEIS:
crema WAG! kann keine Rechtsberatung anbieten, noch sind wir zu solcher befugt. Eine fachliche Rechtsberatung erhalten Sie bei dem Anwalt Ihres Vertrauens oder anderen legimitierten Stellen.

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