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2014: Neue Richtlinien für Online-Shops

Am 13. Juni 2014 tritt das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie" in Kraft. Ebenso damit verbunden sind weitere Änderungen für Online-Händler. Markieren Sie sich bitte den Monat in Ihrem Kalender und reagieren Sie rechtzeitig.

Am 13. Juni 2014 tritt das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie" in Kraft. Ebenso damit verbunden sind weitere Änderungen für Online-Händler. Markieren Sie sich bitte den Monat in Ihrem Kalender und reagieren Sie rechtzeitig.

Änderungen beim Widerrufsrecht
Das Rückgaberecht wird komplett abgeschafft, so dass Sie diese Passagen neu überarbeiten müssen. Für Onlinekäufe ab dem 13. Juni 2014 gilt grundsätzlich, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung trägt - sofern Sie ihn rechtzeitig darauf hinweisen. Die Zusendekosten im Falle eines Widerrufs trägt jedoch weiterhin der Händler, jedoch nur noch in der Höhe der günstigsten, im Shop angegebenen Standardlieferung. Express- oder Nachnahmezuschläge müssen nicht mehr erstattet werden. Ebenso gestrichen wird die "40 Euro Klausel".

Ist es bislang ausreichend, dass der Kunde die Ware einfach zurücksendet, muss ab 13.06. in einem Schreiben  eindeutig hervorgehen, dass sich der Kunde vom Kaufvertrag lösen möchte.

Änderung der Informationspflichten
Bei einem Kauf ist der Verbraucher spätestens bei der Einleitung des Bestellvorgangs über bestehende Lieferbeschränkungen und die möglichen Zahlungsarten zu informieren.

Sofern Sie Kundendienste bzw. Dienstleistungen im Rahmen Ihres Shops anbieten, muss auf einer extra Informationsseite über die Bedingungen und Garantien aufgeklärt werden. Dies gilt auch für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei verkaufter Ware.

Kundenhotlines
Sofern Sie eine telefonische Hotline zur Verfügung stellen, über die sich der Verbraucher zu einem bestehenden (Kauf-) Vertrag informieren kann, darf diese nur noch den Grundtarif kosten. Teure 0900- oder 0180-Nummern sind nicht mehr zulässig.

Ein ausführliches Paper mit Mustertexten können Sie b2ap3_thumbnail_arrow.pnghier bei "Trusted Shops" als PDF runterladen.

Sofern Sie einen Onlineshop planen oder für Ihren bestehenden Online-Shop Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns: crema WAG! Agentur für Neue Medien, Schwetzingen.

Hinweis: crema WAG! ist gesetzlich nicht berechtigt Rechtsberatung anzubieten. Sofern Sie eine verbindliche, fundierte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an den/die Anwalt/Anwältin Ihres Vertrauens oder entsprechend legitimierte Stellen.

Quelle: Trusted Shops
Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de

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