Im vergangenen Jahr gab es ein paar wichtige Urteile, die den Onlinehandel betreffen. So kann unter bestimmten Umständen bereits die Bestätigungsmail eines Newsletters schon als unzulässige Werbung gesehen werden. Oder nehmen wir die (realitätsferne?) Antwortpflicht eines Unternehmens innerhalb von 60 Minuten bei Kundenanfragen.
Im vergangenen Jahr gab es ein paar wichtige Urteile, die den Onlinehandel betreffen. So kann unter bestimmten Umständen bereits die Bestätigungsmail eines Newsletters schon als unzulässige Werbung gesehen werden. Oder nehmen wir die (realitätsferne?) Antwortpflicht eines Unternehmens innerhalb von 60 Minuten bei Kundenanfragen.
Die Seite shopbetreiber-blog hat die 10 wichtigsten Urteile zusammengefasst und mit Links zu den Quellen versehen. Sofern Sie also einen Online-Shop betreiben, sollten Sie sich diese unbedingt anschauen - um ein eventuelles, teures Erwachen vorzubeugen.
Sofern Sie Fragen zu dem Thema oder zu Online-Shops haben, wir: crema WAG! Schwetzingen beraten Sie und helfen Ihnen gerne weiter.
(Hinweis: crema WAG! kann, wird und darf Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens).
Quelle: shopbetreiber-blog.de